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02.03.2011

Bericht über die Veranstaltung der Nachbarschaft Nr.102 am 02. März 2011 in Burgwald

1. Neues Verfahren zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge durch die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz.
Herr Frese, Landkreis Waldeck- Frankenberg, FD Wasser- und Bodenschutz

Mit dem neuen Hessischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz wurde das Verfahren des „Gleitenden Minimum“ zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge (JSM) verbindlich eingeführt. Den Teilnehmern wurde das Verfahren erläutert und die dafür vom Hessischen Umweltministerium entwickelte EXCEL- Berechnung vorgestellt. Diskutiert wurde die Frage, wie der abflusswirksame Trinkwasserverbrauch erfasst werden kann. Im Ergebnis was Konsens darüber, dass die geförderte Wassermenge abzüglich der landwirtschaftlichen Verbräuche plus Wasserverbrauch aus abflusswirksamen Eigen-/ Brauchwasseranlagen maßgeblich ist.

2. Ermäßigung des Abgabesatzes; Neue Bewertung durch die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz.
Herr Frese, Landkreis Waldeck- Frankenberg, FD Wasser- und Bodenschutz

Mit dem neuen Hessischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz sind die Frachtabbaunachweise bei hohem Fremdwasseranteil nicht mehr erforderlich. Für die Bewertung, ob eine Ermäßigung des Abgabesatzes bei hohem Fremdwasseranteil gewährt werden kann, wurde vom Hessischen Umweltministerium ein entsprechendes Berechnungsverfahren entwickelt. Eine Ermäßigung des Abgabesatzes kann gewährt werden, wenn u.a. die Mindestanforderungen nach Anhang 1 der Abwasserverordnung eingehalten werden. Mit dem Berechnungsverfahren wird der v.g. Anforderungswert proportional zum Fremdwasseranteil reduziert. Sofern der höchste Messwert der staatlichen Abwasseruntersuchung diesen reduzierten Anforderungswert überschreitet, kann eine Ermäßigung des Abgabesatzes nicht gewährt werden. An verschiedenen Beispielen wurde den Teilnehmern die Berechnung erläutert.

3. Ermittlung von Energiesparpotenzialen auf Kläranlagen; Systematisches Vorgehen zur Steigerung der Energieeffizienz
Herr Frese, Landkreis Waldeck- Frankenberg, FD Wasser- und Bodenschutz

Auf Grundlage des DWA „Handbuch für den Betrieb von Kläranlagen“- „Praxisleitfaden; Systematisches Vorgehen zur Steigerung der Energieeffizienz durch Nutzung des Einsparpotenzials“ wurde den Teilnehmern Anleitungen für die Bewertung des Stromverbrauches der eigenen Kläranlage gegeben. Entsprechende Berechnungsformeln wurden anhand einer EXCEL- Tabelle vorgestellt. Des Weiteren wurden Anregungen gegeben für die Identifizierung von Anlagenteilen, die übermäßig hohe Stromverbräuche haben. Zusätzlich wurden Maßnahmenempfehlungen zur Senkung des Stromverbrauchs im laufenden Betrieb aufgezeigt.
PowerPoint Vortrag [4.170 KB]
Excel Berechnung [207 KB]

4. Verschiedenes und kommende Fortbildungsveranstaltung

Nach einer Abstimmung möchte die Kläranlagennachbarschaft die IFAT 2012 besuchen.Am 11. Und 18. Mai 2011 findet eine EXCEL- Schulung für jeweils 10 Teilnehmer bei der Volkshochschule statt. Die Schulungsinhalte werden speziell auf die Anwendungsbereiche des Betriebspersonals abgestimmt. Die Teilnehmer stehen nach einer Umfrage vom Januar bereits fest.
Die kommende Fortbildungsveranstaltung soll am 08. Juni 2011 in Battenberg (Eder) stattfinden. Themenwusch: Wirtschaftlichkeit von Pumpen.
Herr Klaus Jakob, langjähriger Sachbearbeiter Wasserrecht bei der Unteren Wasserbehörde wurde von der Kläranlagennachbarschaft mit Dank für die gute Zusammenarbeit in den Ruhestand verabschiedet.