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04.März

Bericht über die Veranstaltung der Nachbarschaft Nr.102 am 04. März 2015 in Rosenthal

Optimierung der Phosphatfällung
Herr Temme, Frau Kotenko, Hach-Lange GmbHHerr Temme gab anfangs einen Überblick über den Umsetzungsstand der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bezüglich der Phosphatbelastungen aus Punktquellen und einen Ausblick auf die künftig einzuhaltenden Anforderungen, insbesondere bei den Kläranlagen der Größenklasse 4, die ab dem nächsten Bewirtschaftungszeitraum einen Überwachungswert von Pges = 0,5 mg/l und einen PO4-P = 0,2 mg/l jeweils in der 24h- Mischprobe einhalten müssen. Im weiteren Vortrag stelle Herr Temme die mess-, steuer- und regelungstechnischen Möglichkeiten sowie die entsprechenden Produkte der Hach- Lange GmbH vor. Sofern einige Randbedingungen eingehalten werden (z.B. AFS Ablauf), bestehe mit der Technik eine gute Möglichkeit die Anforderungen mit einer chemischen Phosphatfällung einzuhalten. Der Vor-trag gab einen guten Überblick über die Möglichkeiten, die Phosphatfällung zu optimieren.

Abwasserabgabe
Frau Schreiber, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz, Landkreis Waldeck- FrankenbergFrau Schreiber ging in ihrem Vortrag auf die Grundlagen des Abwasserabgabenrechts, den Zweck und die Zielsetzung der Abwasserabgabe ein. Erläutert wurden die Bewertungsgrund-lagen, das Berechnungsverfahren für Kläranlageneinleitungen, Teilortskanäle, Niederschlagswasser und Kleineinleitungen. Im nächsten Abschnitt wurden erläutert, welche Aus-wirkungen Überschreitungen der Überwachungswerte aus der staatlichen Abwasseruntersuchung auf die Höhe der Abwasserabgabe haben. Des Weiteren wurde erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Ermäßigung des Abgabesatzes gewährt werden kann. Im letzten Ab-schnitt wurden das Verfahren und die Möglichkeiten einer Verrechnung von Investitionen mit der Abwasserabgabe erläutert. Aus der regen Diskussion war abzuleiten, dass dieses Thema bei den Teilnehmern einen besonderen Stellenwert hat.
Vortrag Abwasserabgabe März 2015 [1.132 KB]

Eigenkontrollverordnung
Herr Frese, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz, Landkreis Waldeck- FrankenbergHerr Frese gab anfangs eine Überblick über den Regelungsinhalt, die Anforderungen der EKVO und die sich daraus für die Kommunen ergebenden Aufgaben und Pflichten. Besonders erläutert wurden die Anforderungen hinsichtlich der Kanalinspektion, der Eigenkontrollaufgaben für die Überwachung der Regenbecken und der kommunalen Kläranlagen. Bei den Regenbecken wurden die monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Kontrollen mit den entsprechenden Betriebstagebuchvordrucken erläutert. Hinsichtlich der hydraulischen Prüfung wurden die Neuerungen bei der Überprüfung von Rohrdrosseln und Pumpen als Drosseleinrichtungen vorgestellt. Bei den kommunalen Kläranlagen wurde auf das zu erstellende Messprogramm und auf die Ermittlung der tatsächlichen Kläranlagenbelastung für den EKVO- Bericht eingegangen. Im Anschluss wurde das Kennziffernmodell für die Ermittlung der staatlichen Überwachungshäufigkeit erläutert.