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07.09.

Bericht über die Veranstaltung der Nachbarschaft Nr.102 am 09. September 2016 in Allendorf (Eder)

Abdichtung und Reparatur von Betonbauwerken Schaden erkannt… und nun? Selber machen, vergeben, ausschreiben?
Herr Massold, Vandex Isoliermittel Gesellschaft mbH
Nach der Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Junghenn der Gemeinde Allendorf (Eder) und einer Einführung durch den Betreuer, stellte Herr Massold das Unternehmen RPM Belgium Vandex Group vor. Im fachlichen Teil wurden die Vandex- Produkte für Betonbeschichtungen und Abdichtungen anschaulich anhand von Baustellenfotos erläutert. Im Einzelnen wurden die Grundlagen für Beschichtungen, Beispiele von Schacht-, Becken- und Räumerlaufbahnsanierungen beschrieben. Insbesondere der Stopfmörtel, die Fugenabdichtungssysteme und die kurzen Aushärtungszeiten der Materialien waren für die Anwendungen im Abwasserbereich von großem Interesse. Im anschließenden Praxisteil führte Herr Massold die Anwendung zweier Produkte anschaulich vor.

Eigenkontrolle von Abwasseranlagen
Gesetzlich vorgeschriebene und betrieblich erforderliche Messungen für Kläranlagen- Erstellung eines Messprogramms
Hinweise zum Eigenkontrollbericht für Kläranlagen Vorlage des Eigenkontrollberichtes für Regenbecken
Herr Frese, Untere Wasserbehörde
Im zweiten Teil wurde das neue Merkblatt für die hydraulische Prüfung von Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorganen vorgestellt. Neu aufgenommen wurde auch die Prüfpflicht von Drosselorganen ohne bewegliche Teile, wie z.B. Rohrdrosseln, Drosselschieber und Wirbeldrosseln. Diese werden i.d.R. rechnerisch geprüft.

Nach der neuen Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der Abwasserabgabengesetze ist künftig bei Einleitungen aus Trennsystemen eine Abgabefreiheit nur gegeben, wenn die Einleitungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dazu sind i.d.R. Regenrückhaltebecken - und ggfs. Reinigungseinrichtungen vorzusehen. Im Zuständigkeitsbereich der Unteren Wasserbehörde bestehen ca. 500 Einleitungsstellen aus Regenwasserkanälen, von denen ein Großteil nachgerüstet werden müsste.

Zu den Einträgen im Eigenkontrollbericht für die Kläranlagen wurde die Ermittlung der tatsächlichen Kläranlagenbelastung diskutiert. Es bestand größtenteils Einvernehmen, dass 2h- Mischproben zur Feststellung der Zulaufbelastung nicht geeignet sind und nur 24h- Mischproben belastbare Ergebnisse liefern.

In tabellarischer Form wurde ein Muster für die Erstellung eines Messprogramms für Kläranlagen vorgestellt. Auf Grundlage des Standardbetriebstagebuchs wurden die rechtlich erforderlichen Messungen nach Anhang 1 der Abwasserverordnung, der Eigenkontrollverordnung und dem Abwasserabgabenrecht gekennzeichnet. Für die restlichen Parameter ist die Notwendigkeit der Messung sowie deren Häufigkeit er ist vom Betreiber in Abhängigkeit vom Klärsystem festzulegen.